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   BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85   

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https://dejure.org/1986,5522
BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85 (https://dejure.org/1986,5522)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1986 - 6 B 103.85 (https://dejure.org/1986,5522)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1986 - 6 B 103.85 (https://dejure.org/1986,5522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Das Urteil muß in nachprüfbarer Weise deutlich machen, daß es die - insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten - Grundsätze für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (vgl. hierzu auch BVerwGE 55, 217) auf die Person des jeweiligen Klägers individuell und zutreffend angewandt hat.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - m.weit.Nachw.), daß die Rüge, die Vorinstanz habe den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, nicht dazu dienen könne, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat.
  • BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Davon abgesehen braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen selbst Beweis angeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1986 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 23.03.1981 - 6 C 202.80

    Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365).
  • BVerwG, 09.01.1976 - 6 CB 95.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht sich die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung in Kriegsdienstverweigerungssachen dem Verwaltungsgericht regelmäßig nämlich dann nicht aufzudrängen, wenn es - wie hier - aufgrund der Bekundungen des Wehrpflichtigen bei seiner Vernehmung in der mündlichen Verhandlung und anderer aktenkundiger Umstände bereits endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt ist, er habe keine Gewissensentscheiung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG getroffen (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 9. Januar 1976 - BVerwG 6 CB 95.75 -, vom 14. Dezember 1983 - BVerwG 6 CB 126.82 - und vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 B 182.84 -).
  • BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 28.83
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Davon abgesehen braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen selbst Beweis angeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1986 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 14.12.1983 - 6 CB 126.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht sich die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung in Kriegsdienstverweigerungssachen dem Verwaltungsgericht regelmäßig nämlich dann nicht aufzudrängen, wenn es - wie hier - aufgrund der Bekundungen des Wehrpflichtigen bei seiner Vernehmung in der mündlichen Verhandlung und anderer aktenkundiger Umstände bereits endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt ist, er habe keine Gewissensentscheiung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG getroffen (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 9. Januar 1976 - BVerwG 6 CB 95.75 -, vom 14. Dezember 1983 - BVerwG 6 CB 126.82 - und vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 B 182.84 -).
  • BVerwG, 27.02.1986 - 6 B 182.84

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht sich die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung in Kriegsdienstverweigerungssachen dem Verwaltungsgericht regelmäßig nämlich dann nicht aufzudrängen, wenn es - wie hier - aufgrund der Bekundungen des Wehrpflichtigen bei seiner Vernehmung in der mündlichen Verhandlung und anderer aktenkundiger Umstände bereits endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt ist, er habe keine Gewissensentscheiung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG getroffen (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 9. Januar 1976 - BVerwG 6 CB 95.75 -, vom 14. Dezember 1983 - BVerwG 6 CB 126.82 - und vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 B 182.84 -).
  • BVerwG, 21.04.1987 - 6 B 23.86

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers wegen

    Der Kläger verkennt, daß der Gesamteindruck, den er dem Gericht durch die Art seines Vorbringens und der Durchdringung der Kriegsdienstverweigerungsproblematik vermitteln muß, nicht durch den Hinweis auf im Zusammenhang mit dieser Problematik geführte - auch langdauernde und intensive - Diskussionen mit ihm nahestehenden Menschen ersetzt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 1986 - BVerwG 6 B 103.85 - und vom 4. November 1986 - BVerwG 6 B 135.85 -).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 6 B 135.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis der

    Der Kläger verkennt, daß der Gesamteindruck, den er dem Gericht durch die Art seines Vorbringens und der Durchdringung der Kriegsdienstverweigerungsproblematik vermitteln muß, nicht durch den Hinweis auf im Zusammenhang mit dieser Problematik geführte - auch langdauernde und intensive - Diskussionen mit ihm nahestehenden Menschen ersetzt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 5. August 1986 - BVerwG 6 B 103.85 -).
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